
Der Grundgedanke einer effektiven Zutrittskontrolle und Schleusensteuerung ist die Personen-identifikation und -selektion.
Dabei werden alle Personenbewegungen an definierten Zugängen kontrolliert, die Personen werden identifiziert und nach “Berechtigten” und “nicht Berechtigten” selektiert.
Je nach Objekt bieten Zutrittskontrollsysteme:
- generellen Objektschutz (versicherungs-technisch anerkannter Verschluss der Eingangstüren),
- differenzierten Schutz von Betriebsteilen,
- abgestuften Geheimnisschutz,
- umfassenden Schutz von spezifischen Sicherheitszonen und Datenbereichen,
- Scharf- und Unscharfschalten einer VdS-konformen Einbruchmeldeanlage.
Ein Zutrittskontrollsystem besteht aus einer Zentraleinheit, von der aus die Programmierung und Bedienung des Systems erfolgt. In der Steuereinheit werden die programmierten Berechtigungsdaten gespeichert und verwaltet.
Ein (oder mehrere) Zutrittskontroll-Leser wandelt die physikalische Kodierung eines Transponders (z.B. Chipkarte oder elektronischer Schlüssel) in elektrische Signale um und leitet sie an die Steuereinheit weiter. Alternativ können auch (auch zusätzlich) klassische Zifferneingabefelder als Identifikationsart gewählt werden.
Berührungslose Transponder stellen die modernste Art der Identifikation dar. Hierbei sind keine sichtbaren Leseeinrichtungen erforderlich. Die bloße Annäherung der ID-Karte an den Leser in einem Abstand von 10-15 cm reicht zur sicheren Identifikation aus.
Zusätzlich zur Zutrittskontrolle kann über die Zutrittskontrollleser eine Zeiterfassung bis hin zur Lohnbuchhaltung realisiert werden. Für besondere An- und Abwesenheiten kann neben den Lesern ein Zeitterminal für manuelle Eingabe zur Verfügung gestellt werden.
Über spezielle Terminals lässt sich eine Wächterkontrolle durchführen.

