Gemäß DIN 14095, 14096, DIN ISO 23601 / 4844-3
ArbStattV §55 und BGV A8
Auch für Ortsunkundige wird es hiermit möglich, das Gebäude im Gefahrenfall auf schnellstmöglichem Wege zu verlassen.
Eingewiesene Personen können anhand der Pläne das Gebäude systematisch evakuieren.
Bei Unfällen, bei denen Personen zu Schaden gekommen sind, ist es äußerst wichtig, Ruhe zu bewahren und die in einem solchen Fall nötigen Schritte zur Rettung der betroffenen Personen einzuleiten.
Im Brandfall ist eine Verfahrensanweisung sinnvoll, um die Erstbrandbekämpfung effektiv durchführen zu können und keinen wichtigen Schritt in der Kette zu vergessen.
Die Person, die einen Entstehungsbrand bemerkt, kann anhand einer Verfahrensanweisung die notwendigen Schritte zur Signalisierung und zur Erstbrandbekämpfung zur Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten unternehmen.




