Gemäß DIBt-Richtlinien
Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes oder bei anderweitiger Auslösung werden offenstehende Abschlüsse selbsttätig durch die Schließmittel geschlossen.
Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung.
Aus Gründen des baulichen Brandschutzes werden Gebäude in Brandabschnitte geteilt.
Die Bauaufsichtsbehörden schreiben vor, daß Türöffnungen in Brandabschnitten mit Rauch- oder Feuerschutztüren verschlossen sein müssen.
Allerdings stören im Schloss liegende Türen oft den Betriebsablauf: Das Offenhalten von Feuerschutztüren ist nur erlaubt, wenn sie mit einer Feststellanlage versehen sind.
Feststellanlagen halten im normalen Betriebsablauf Feuerschutztüren mit einer Haltevorrichtung offen.
Erkennen die Rauch- oder Thermoschalter einen Brand, geben sie einen Impuls an die Feststellvorrichtung, die die festgestellte Feuerschutztür freigibt.
Rauch bleibt somit wesentlich länger auf einen Brandabschnitt beschränkt.



