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§ 9 Gerichtsstand - Erfüllungsort
llgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Ernst Sicherheits- und Kommunikationstechnik GmbH

§ 9 Gerichtsstand - Erfüllungsort

  1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.