§ 5 Gefahrenübergang - Verpackungskosten
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Ernst Sicherheits- und Kommunikationstechnik GmbH
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§ 5 Gefahrenübergang - Verpackungskosten
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung “ab Werk” vereinbart.
- Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
- Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
